Seit 2020 müssen Handwerker vor Installationen wie Heizungen und Fenstern ein kostenloses Beratungsgespräch führen, was die Bürokratie deutlich erhöht.
Neue Anforderungen durch das GEG
Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, sorgt seit 2020 dafür, dass Handwerker vor dem Einbau neuer Heizungssysteme, Fenster oder Dämmmaterialien ein verpflichtendes, kostenloses Beratungsgespräch durchführen müssen. Diese Regelung zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern, bringt aber für Handwerksbetriebe einen signifikanten Mehraufwand mit sich.
Beratungspflicht im Detail
Ab 2024 ist vor der Installation einer neuen Öl- oder Gasheizung ein Beratungsgespräch durch einen qualifizierten Energieberater, Installateur, Heizungsbauer oder Schornsteinfeger erforderlich. Einzig der Einbau von Wärmepumpen bleibt von dieser Pflicht unberührt.
Bürokratische Belastungen nehmen zu
Neben der Durchführung des Beratungsgesprächs müssen Handwerker dieses auch sorgfältig dokumentieren und die Kosten dafür in ihren Angeboten berücksichtigen. Frederik Lippe, Vertreter der Handwerksjunioren Ost-Brandenburg, beklagt den damit verbundenen zusätzlichen bürokratischen Aufwand, der die tägliche Arbeit der Betriebe erschwert.
Ständig wechselnde Förderlandschaft
Die fortlaufenden Änderungen in den Förderbedingungen für energetische Sanierungsmaßnahmen erschweren es Handwerkern zusätzlich, stets aktuelle und korrekte Beratungen anzubieten. Laut Lippe sind selbst gut vorbereitete Gesprächsvorlagen nach kurzer Zeit nicht mehr aktuell, was den administrativen Aufwand weiter in die Höhe treibt.
Kritische Stimmen aus der Branche
Handwerker und Branchenverbände kritisieren die durch das GEG eingeführte Regelung als praxisfern und fordern eine Vereinfachung der bürokratischen Prozesse, um den Unternehmen die Arbeit zu erleichtern und die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zu verbessern. |