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Korruptionsregistergesetz im Landtag setzt die Kriminalisierung des Bau-Handwerks fort!

30.05.2013

Schareck: „Bauunternehmer werden mit Terroristen und Geldwäschern bei Verfehlungen auf eine Stufe gestellt!“

Die Kriminalisierung schleswig-holsteinischer Bau- und Handwerksunternehmen durch die Regierungskoalition aus Sozialdemokraten, Grünen und Südschleswigschem Wählerverband geht munter weiter. Nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz in der April-Sitzung des Kieler Landtags folgt in dieser Woche das „Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs“ – oder besser Korruptionsregistergesetz genannt.

„Die Korruptionsbekämpfung im Besonderen und der Schutz fairen Wettbewerbs im Allgemeinen sind erstrebenswerte Ziele, die unsere Bauwirtschaft vorbehaltlos unterstützt“, sagte Georg Schareck, Hauptgeschäftsführer des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein, aber der vorliegende Gesetzesentwurf sei von einem tief sitzenden Misstrauen gegenüber potenziellen Auftragnehmern geprägt. „Hier entsteht unweigerlich der Eindruck, dass alle Teilnehmer an öffentlichen Ausschreibungen mit krimineller Energie versuchen, Aufträge zu ergattern, was einer pauschalen Vorverurteilung gleich kommt“, so Schareck. Wenn ein Unternehmer Falscherklärungen nach dem Tariftreuegesetz, insbesondere Erklärungen zur Einhaltung von Kernarbeitsnormen abgebe, der begehe damit eine „vergleichbar schwere Verfehlung“ wie beispielsweise durch die Bildung einer terroristischen Vereinigung oder wie beim Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Und für die Rechtsfolge der Vergabesperre (§ 6) mache es auch keinen Unterschied, ob Firmen grob fahrlässig eine Falscherklärung zur Zahlung des Mindestlohns durch einen Nachunternehmer abgegeben hätten oder rechtskräftig wegen Geldwäsche verurteilt worden seien. „Erneut wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen, um die im Tariftreuegesetz manifestierten politischen Ansichten und Ziele der Landesregierung durchzusetzen.

Das ist politischer Aktionismus der Regierungskoalition, mit dem Ziel, den Mittelstand zu kriminalisieren. Wer will sich mit solchen Vorschußlorbeeren geschmückt noch um Aufträge bewerben?“, sagte Schareck und verwies darauf, dass es mit Bundes- und Gewerbezentralregister ein in weiten Teilen inhaltsgleiches Register bereits gebe. „Was soll dieser immense Verwaltungsaufwand und die daraus resultierenden Kosten nur, wenn alles schon da ist?“, so Georg Schareck.

  Quelle: www.bau-sh.de


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