Die Immobilienbranche kritisiert die Pläne der Bundesregierung zum neuen Gebäudetyp E und bemängelt fehlende Reformen, die den Bauprozess wirklich vereinfachen könnten.
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Enttäuschung über Gebäudetyp E: Reformen bleiben aus
Die Immobilienwirtschaft zeigt sich enttäuscht von den Plänen der Bundesregierung zur Einführung des Gebäudetyps E. Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), bemängelt, dass im aktuellen Referentenentwurf die dringend benötigten Maßnahmen fehlen, um Bauprojekte effizienter, schneller und kostengünstiger umzusetzen. Sie bezeichnet die bisherigen Vorschläge als unzureichend, da sie keine echten rechtlichen Freiräume für innovatives Bauen schaffen.
Unklare Folgen für Bauprojekte
Das Bundesjustizministerium hat das „Gebäudetyp-E-Gesetz“ vorgelegt, das den Gebäudebau durch rechtliche Erleichterungen fördern soll. Özkan sieht jedoch mehr offene Fragen als Lösungen. Besonders für Unternehmen und Verbraucher seien die Auswirkungen der Regelungen unklar, was dazu führen könnte, dass kreative und innovative Bauprojekte gebremst statt gefördert werden.
Technische Regelwerke als Hindernis
Ein zentrales Problem sieht die Immobilienwirtschaft in der Verpflichtung, auch beim Gebäudetyp E die allgemein anerkannten Regeln der Technik (aRdT) einzuhalten. Laut Özkan stellen diese Vorgaben eine erhebliche Hürde dar, da selbst geringfügige Abweichungen als Mängel bewertet werden könnten, selbst wenn kein tatsächlicher Schaden entsteht. Diese starren Regelwerke erschweren innovative Bauprojekte und schrecken Investoren ab.
Forderung nach flexibleren Normen
Die Immobilienwirtschaft fordert dringend mehr Spielraum bei der Anwendung technischer Normen und Regelwerke. Bau- und Planungsverträge sollten von bestimmten Normen, wie den zahlreichen DIN-Normen und VDI-Richtlinien, befreit werden – solange die Sicherheit nicht beeinträchtigt wird. Flexiblere Regelungen könnten schnelles und innovatives Bauen fördern und die Bauwirtschaft entlasten. |