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Öffentliche Ausschreibungen unterwerfen Auftraggeber und Unternehmen den komplexen Regeln des Vergaberechts. Oft genug kommt es nach der Angebotsabgabe zu einer unangenehmen Überraschung: Das Angebot wurde ausgeschlossen. Warum? Entweder fehlten Unterschriften, dem Angebot waren Allgemeine Geschäftsbedingungen beigefügt oder es wurde unter einem Vorbehalt abgegeben. Ob das Unternehmen im Vergleich zu den Wettbewerbern das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, spielt dann keine Rolle mehr. Bieter müssen also sowohl auf die wettbewerbsfähige Kalkulation ihrer Dienstleistungen und Produkte Wert legen als auch formale Krit
erien beachten. Die IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg hat zur Unterstützung von Unternehmen das Handbuch „Angebots-ABC“ entwickelt. Sie finden den Leitfaden auf der Internetseite der IHK Region Stuttgart nach Eingabe der Dokumentnummer 119831 unter: www.stuttgart.ihk.de. |