Ab 2025 steigt der Mindestlohn für Beschäftigte im Elektrohandwerk deutlich über den gesetzlichen Mindestlohn, mit dem Ziel, die Branche attraktiver zu machen.
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Bedeutende Lohnerhöhung für das Elektrohandwerk
Im Elektrohandwerk wird ab 2025 ein neuer tariflicher Mindestlohn eingeführt, der wesentlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Die Tarifparteien haben beschlossen, die Löhne schrittweise bis 2028 um insgesamt 15,4 Prozent zu erhöhen, beginnend mit einem Anstieg um 3,3 Prozent im Jahr 2025.
Details des Tarifabschlusses
Der vereinbarte Mindestlohn wird von 14,41 Euro pro Stunde in 2025 schrittweise auf 16,10 Euro in 2028 steigen. Diese Erhöhung spiegelt ein Plus von 12,4 Prozent über dem aktuellen gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro wider. Nadine Boguslawski von der IG Metall betont die Wichtigkeit dieser Maßnahme zum Schutz vor Lohndumping und zur Sicherung angemessener Arbeitsbedingungen in der Branche.
Ziel: Steigerung der Branchenattraktivität
Stefan Ehinger, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Elektrohandwerke (ZVEH), unterstreicht die Bedeutung des neuen Mindestlohns für die Attraktivität des Elektrohandwerks. Angesichts der Herausforderungen durch Energiewende und Digitalisierung sei es entscheidend, qualifizierte Fachkräfte und Nachwuchskräfte durch faire Löhne zu gewinnen und zu halten.
Initiative für eine verbindliche Regelung
Der ZVEH und die IG Metall streben an, dass das Bundesarbeitsministerium den kürzlich ausgehandelten Tarifvertrag als allgemeinverbindlich anerkennt. Dieser Schritt würde garantieren, dass der festgelegte Mindestlohn für alle 520.000 Angestellten im Elektrohandwerk gilt und von den Arbeitgebern branchenweit eingehalten wird. |