Bundesnetzagentur erhöht für 2023 auf 7,37 ct/kWh
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur: „Mit der Erhöhung des Höchstwerts für Freiflächensolaranlagen sorgen wir auch in diesem Segment für stabile Bedingungen, um die notwendigen Ausbauziele erreichen zu können“. “Den Bietern sollten mit dem neuen Wert auskömmliche Gebote möglich sein. Die Bundesnetzagentur sorgt für verlässliche Rahmenbedingungen für die Energiewende.“
Anpassungen an gestiegene Kosten
Die neue Festlegung gilt für „Solaranlagen des ersten Segments“, den Freiflächen-Solaranlagen. Mit den Anpassungen der Höchstwerte reagiert die Bundesnetzagentur auf die gestiegenen Kosten. Diese beginnen bei der Errichtung der Anlagen, gehen über zum Betrieb dieser und bis hin zu den gestiegene Zinsen, die bei der Finanzierung von Anlagen fällig werden. Der Kostenanstieg hatte zu einem so deutlichen Gebotsrückgang geführt, dass die ausgeschriebenen Mengen nicht mehr gedeckt werden konnten.
Der Deutsche Bundestag hatte die Kompetenzen der Bundesnetzagentur am 15. Dezember 2022 erweitert: Der Bundesnetzagentur ist es nun möglich, Erhöhungen für Solaranlagen um bis zu 25 Prozent vorzunehmen. Zuvor waren es nur 10. Von der erhöhten Kompetenz hatte die Bundesnetzagentur bereits bei den Ausschreibungen für Windenergie an Land und Aufdach-Solaranlagen und nun erneut bei Freiflächen-Solaranlagen Gebrauch gemacht. Die Festlegung gilt für die Ausschreibungen im Jahr 2023 und damit bereits für den Gebotstermin zum 1. März 2023. |