In Kürze werden sie im Hamburger Amtsblatt veröffentlicht werden und treten zum 1. Januar 2023 in Kraft
Die Kostendeckung der städtischen Gebühren wurde durch die Behörden geprüft und anschließend dem Senat vorgeschlagen. Am 06.12.2022 hat der Senat die Gebührenänderungen unterzeichnet.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die Gebührenanpassungen erfolgen mit Augenmaß. Auch wenn sie das gebührenrechtliche Kostendeckungsprinzip berücksichtigen müssen, bewegen sie sich gleichwohl alle in einem vertretbaren Rahmen. Erfreulich ist außerdem, dass wir bei der Benutzung der öffentlichen Flächen und Wege die Gebührensätze stabil halten konnten, hier wird es zum 1. Januar 2023 keine Erhöhung geben.“
Einzelbeispiele, die die Hamburgerinnen und Hamburger direkt betreffen:
Parkgebühren: Die Parkgebühren bleiben konstant. Es werden eine neue Gebührenzone sowie ein Wochenticket eingeführt, mit dem an ausgewählten Parkscheinautomaten ein für sieben aufeinanderfolgende Tage gültiges Wochenticket mit einer Gebühr von 30 Euro in Zone II und III bzw. 24 Euro in Zone IV erworben werden kann.
Reinigung öffentlicher Wege: Die Gebühr für Wege, die laut Wegeverzeichnis von der Stadtreinigung gesäubert werden, steigt um durchschnittlich 1,8%. Für ein Einfamilienhaus mit einer Grundstücksbreite von 15 Frontmetern und einer wöchentlichen Reinigungsfrequenz (Gebührenklasse 001) steigt die Gebühr danach pro Frontmeter monatlich um einen Cent. Die Mehrkosten belaufen sich auf 1,80 Euro pro Jahr.
Hausmüllentsorgung: Die Gebühren für die Abfallentsorgung werden um durchschnittlich 2,4 % angehoben. Dies führt bei einem durchschnittlichen Hamburger Haushalt im Geschosswohnungsbau zu einer monatlichen Mehrbelastung von 0,41 Euro bzw. von jährlich 4,92 Euro.
Sielbenutzungsgebühr: Die Gebühr für die Beseitigung von Schmutzwasser steigt um rund 2,3 % von 2,14 Euro auf 2,19 Euro je Kubikmeter. Die Gebühr für die Beseitigung von Niederschlagswasser steigt um rund 2,7 % von 0,74 Euro auf 0,76 Euro je Quadratmeter bebauter, überbauter oder befestigter und in das Sielnetz einleitender Grundstücksfläche. Dies führt bei einem durchschnittlichen Hamburger Haushalt zu einer Mehrbelastung von jährlich 5,57 Euro.
Weitere Auskünfte über die Einzelmaßnahmen geben die zuständigen Fachbehörden beziehungsweise öffentlichen Unternehmen.
Hintergrund
Die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg sind nach der Bundes- und Landesgesetzgebung dazu verpflichtet, Gebühren grundsätzlich kostendeckend zu erheben. Dabei werden individuell zurechenbare, öffentliche Leistungen dem Empfänger in Rechnung gestellt. Viele Gebühren sind von der Kostendeckung befreit, zum Beispiel aus sozialen Gründen, der Zweckmäßigkeit oder auch der bewussten Steuerung. Daneben gibt es Leistungen, die in den Gebührenordnungen komplett gebührenfrei gestellt werden. Die Gebührendrucksache 2022/2023 enthält für sämtliche Hamburger Gebühren notwendige Kostenanpassungen und Anpassungen an die aktuelle Rechtslage. So werden nach aktuellem Stand eine Reihe von Gebühren gem. § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) ab 01. Januar 2023 umsatzsteuerpflichtig. Derzeit plant das Bundesfinanzministerium, durch eine kurzfristige Änderung des Jahressteuergesetzes 2022 die Option für die Länder zu schaffen, die Einführung der Umsatzsteuerpflicht erneut um zwei Jahre zu verschieben. Sofern diese Gesetzesänderung in Kraft tritt, wird Hamburg von einer Optionsverlängerung Gebrauch machen. Entsprechend sind dann die betroffenen Gebühren kurzfristig anzupassen. Betroffen sind lediglich einige Benutzungsgebühren. |