Gestaltungswettbewerb
Die hohen Ansprüche des Gestaltungswettbewerbs „Grabzeichen“ sind hinlänglich bekannt. Wer sich als Steinmetz- und Steinbildhauer an diesem Auswahlverfahren beteiligt, weiß, dass bei der Jury alleine die gestalterische Qualität zählt. Das Besondere am Gestaltungswettbewerb ist sicherlich nicht nur das Preisgeld, das dem Gewinner winkt. Es ist das Ausschreibungskriterium, das festlegt, dass die eingereichten Arbeiten bereits auf dem Friedhof stehen müssen. Das unterscheidet den Gestaltungswettbewerb von den Grabmalausstellungen der Bundes- und Landesgartenschauen. Die Arbeiten können bis zum 28. Februar 2017 eingereicht werden.
Info: www.steinmetz-steinbildhauer.de |