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Gestaltungsbeirat für den ländlichen Raum

24.08.2018

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern –

Die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern bietet zur Beratung in Städtebau- und Architekturthemen ein Gremium aus sachverständigen Architekten aller Fachrichtungen für kleinere Kommunen in unserem Bundesland an.

Dass Sachverständigengremien in Form von Beiräten ein gutes und wichtiges Instrument bei der Beratung von architektonischen und städtebaulichen Fragestellungen sein können, hat sich in Mecklenburg-Vorpommern vielerorts bewährt – so beispielsweise in den Welterbestädten Wismar und Stralsund oder auch in der Hansestadt Rostock.

Mit der kürzlich erfolgten Beschlussfassung der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern zur Geschäftsordnung des mobilen Gestaltungsbeirats speziell für den ländlichen Raum in Mecklenburg-Vorpommern richtet sich die Architektenkammer mit diesem Angebot eines Beratungsgremiums an kleinere und mittlere Kommunen im ländlichen Raum.

„Wir möchten alle Kommunen im Land dazu ermutigen, ein besonderes Augenmerk auf die baukulturelle Situation und die damit verbundenen Zukunftschancen in ihrem Verantwortungsbereich zu richten – die Inanspruchnahme des mobilen Gestaltungsbeirats kann hierbei außerordentlich hilfreich sein“, berichtet Joachim Brenncke, Präsident der Architektenkammer M-V. Zudem weist er darauf hin, dass als Voraussetzung für die Tätigkeit dieses Gremiums ein grundsätzliches öffentliches Interesse für diese Form des Austausches bestehen müsse.

Ziel des mobilen Gestaltungsbeirats sei, die vorhandenen Qualitäten der Städte- und Ortsbilder in Mecklenburg-Vorpommern zu sichern, sowie die Entwicklung der funktionalen und gestalterischen Qualitäten in Städtebau, Architektur sowie Freiraumplanung als einen Zukunftsbaustein zu fördern.

In Trent auf Rügen fanden beispielsweise erste beratende Gespräche mit der Gemeinde zur Fassung einer Gestaltungssatzung statt. Anliegen der Gemeinde Trent ist es, eine Satzung aufzustellen, die u. a. sensibel auf den historischen Ortskern ausgerichtet ist.

Ein gutes Beispiel für den positiven und ausgleichenden Effekt eines Gestaltungsbeirates im ländlichen, norddeutschen Raum zeigt die Moderation im Interessenkonflikt des traditionsreichen Künstlerdorfes Fischerhude bei Worpswede in Niedersachsen. Erst kürzlich konnte die Architektenkammer Niedersachsen mit ihrem Angebot eines temporären Beirats für Baukultur in der Gemeinde Fischerhude überzeugen. Künftig wird die Gemeinde die externe Beratung eines Sachverständigengremiums einholen, um sich beim Erhalt u. a. des charakteristischen alten Ortskernes, der dörflichen Strukturen und die von bäuerlicher Tradition geprägten Bauten fachlich unterstützen zu lassen.

Was ist ein mobiler Gestaltungsbeirat?
Der Gestaltungsbeirat ist ein ausschließlich beratendes Gremium aus Sachverständigen. Er soll über die angewandten Beratungsaufgaben der Baubehörde hinaus die Kommunen argumentativ und inhaltlich unterstützen und den Bauherren zu einem architektonisch und städtebaulich optimierten Entwurf verhelfen.

Wie setzt sich der mobile Gestaltungsbeirat zusammen?
Der mobile Gestaltungsbeirat setzt sich zusammen aus Mitgliedern der Architektenkammer M-V, die Fachleute in den Gebieten Architektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung sind und darüber hinaus Qualifikationen als Preisrichter in Wettbewerbsverfahren sowie die Kompetenz, Architekturqualität an Laien zu vermitteln, besitzen.

Welche Aufgabenstellungen kann der mobile Gestaltungsbeirat bearbeiten?
Die Geschäftsordnung bildet die Grundlage des mobilen Gestaltungsbeirates und beschreibt die Arbeitsweise und das Vorgehen des Beirates und benennt die Zuständigkeiten. Beispielsweise beurteilt der mobile Gestaltungsbeirat solche Bauvorhaben und städtebaulichen Fragestellungen, die ihm von den jeweiligen Kommunen zur Bewertung vorgelegt werden. In der Regel sind dies Projekte, die aufgrund ihrer Größenordnung und Bedeutung für das Ortsbild und dessen Entwicklung prägend sind.

Dazu zählen:
• Bauvorhaben der öffentlichen Hand bzw. privater oder gewerblicher Bauherren, die einen ortsbildprägenden oder repräsentativen Charakter haben;
• bauliche Veränderungen an historisch oder baukünstlerisch wertvollen Gebäuden oder Ensembles sowie Neubauten in deren Nähe – unabhängig vom formalen Denkmalstatus
• städtebauliche und landschaftsplanerische Konzeptionen mit Auswirkungen auf den öffentlichen Raum

Alle eingehenden Anfragen werden zunächst durch die Architektenkammer M-V geprüft, ob das eingereichte Projekt für eine Beurteilung durch den mobilen Gestaltungsbeirat geeignet ist.

  Quelle: www.ak-mv.de


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