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Gebäudetyp-E-Gesetz: Hoffnung auf zügige Umsetzung

09.12.2024

Das Parlament steht unter Zeitdruck, wichtige Baugesetze bis Jahresende zu verabschieden. Die Bundesarchitektenkammer drängt auf rasche Entscheidungen, um die Branche zu stärken.

 

Gebäudetyp-E-Gesetz: Hoffnung auf zügige Umsetzung

Bild: Adobe.                                                                                                                                                                                                                        

Letzte Gelegenheit für zentrale Baugesetze

Nach dem Bruch der Ampelkoalition obliegt es dem Parlament, bis zur letzten Sitzung am 20. Dezember 2024 noch offene Gesetzesvorhaben zu beschließen. Besonders dringlich ist die Verabschiedung des Gebäudetyp-E-Gesetzes, das als Schlüssel zu vereinfachtem und innovativem Bauen gilt. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) sieht hierin eine große Chance, Baukosten zu senken und Investitionen anzukurbeln.

BAK betont die Bedeutung des Gebäudetyp-E-Gesetzes

BAK-Präsidentin Andrea Gebhard macht sich für das Gesetz stark: „Die geplanten Vereinfachungen schaffen Spielraum für Investitionen und kommen Verbrauchern durch günstigere Mieten und Kaufpreise zugute.“ Sie verweist darauf, dass der Entwurf inhaltlich abgestimmt sei und hofft auf eine zügige Verabschiedung, wie sie auch der zurückgetretene Justizminister Dr. Marco Buschmann empfohlen hatte.

Weitere Baustellen: Wichtige Gesetzesvorhaben im Überblick

  • Vergabetransformationspaket
    Das Vergabetransformationspaket birgt Potenzial, die Beschaffung effizienter zu gestalten. Die BAK plädiert für die Beibehaltung der losweisen Vergabe, begrüßt aber alternative Ansätze. Sollte keine Einigung erzielt werden, könnte die Entscheidung auf die nächste Legislaturperiode verschoben werden.
  • Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB)
    Die geplante Überarbeitung des Baugesetzbuchs soll Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigen. Am 11. November empfahl der Bundestagsausschuss für Wohnen und Stadtentwicklung den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. Falls keine Abstimmung erfolgt, bleibt die Vorlage nach § 125 S. 1 GOBT für eine Wiederaufnahme in der Zukunft bestehen.
  • Gebäudeenergiegesetz (GEG)
    Das Gebäudeenergiegesetz muss bis 2026 an die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD-Novelle 2024) angepasst werden. Vorgesehen sind die Einführung eines Nullemissionsstandards für Neubauten sowie verbindliche Mindeststandards für Bestandsgebäude. Die Bundesarchitektenkammer plädiert dafür, den Fokus stärker auf erneuerbare Energien als auf Energieeffizienz zu legen. Zudem unterstützt sie flexiblere Fristen und die Entwicklung neuer Förderstrukturen unter einer zukünftigen Regierung.

Engagement der BAK bleibt ungebrochen

Die Bundesarchitektenkammer setzt sich weiterhin für den Abschluss dieser zentralen Baugesetze ein. Ihr Ziel: die Bauwirtschaft stärken, Nachhaltigkeit voranbringen und Innovation im Bauwesen fördern.

  Quelle: https://www.architekturblatt.de/gebaeudetyp-e-gesetz-bak-hofft-auf-schnelle-verabschiedung-im-parlament/


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