Ausbildungsverordnung für Holzmechaniker angepasst:
Der Holzmechaniker ist der Kernberuf der Holz verarbeitenden Industrie und der Möbelindustrie. Dessen Ausbildungsverordnung ist auf Betreiben des Hauptverbandes der Deutschen Holzindustrie (HDH) überarbeitet worden, die Novellierung wurde jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Hierbei geht es neben der Aktualisierung der bereits bestehenden Ausbildungsinhalte vor allem um die Einführung einer neuen Fachrichtung „Montieren von Innenausbauten und Bauelementen“.
Abwechslungsreich und anspruchsvoll: das Berufsbild des Holzmechanikers wurde nun neu gefasst.
Foto: www.holzindustrie.de
Die Einführung der neuen Fachrichtung ist das erfolgreiche Ergebnis langjähriger Bemühungen. „Diese neue Fachrichtung trägt den veränderten Anforderungen der Unternehmen Rechnung, die eine gezielte Qualifizierung für montagespezifische Tätigkeiten brauchen“, betont Dirk-Uwe Klaas, Hauptgeschäftsführer des HDH. Mit den Kenntnissen zur Montage von Bauelementen sowie Elektronik und Sanitär entsteht ein „Komplettportfolio“ aus einer Hand, so Klaas.
Künftig sollen Holzmechaniker demnach noch besser in der Lage sein, Aufträge vom Entwurf über die Fertigung bis zur Montage abzuwickeln. In den ersten beiden Ausbildungsjahren erlernen die angehenden Holzmechaniker der Fachrichtungen „Herstellen von Möbeln und Innenausbauten“, „Herstellen von Bauelementen, Holzpackmitteln und Rahmen“ sowie „Montieren von Innenausbauten und Bauelementen“ weitestgehend allgemeine Fachkompetenzen, ehe sie im dritten Lehrjahr zu Spezialisten in ihrer jeweiligen Fachrichtung ausgebildet werden. Auf freiwilliger Basis können sie fortan zudem eine Zusatzqualifikation „CAD/CNC-Technik Holz“ erlangen. Hierbei erlernen sie das computergestützte Konstruieren (CAD), ebenso wie die numerisch gesteuerte Fertigungstechnik (CNC).
2014 wurden 549 Ausbildungsverträge zum Holzmechaniker abgeschlossen. Im August 2015 starten dann auch die ersten angehenden Holzmechaniker mit Montage-Schwerpunkt ihre Ausbildung. |