Abfrage der qualifizierten Sozialkassenbescheinigung weiterhin Pflicht / Verband fordert Einrichtung von Nachprüfungsstellen
Die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg begrüßt den Entwurf des Brandenburgischen Vergabegesetzes, der dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Landtag Brandenburg zur Anhörung vorliegt. Reinhold Dellmann, Hauptgeschäftsführer der Fachgemeinschaft Bau, erklärt: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Auftraggeber bei der Vergabe von Bauleistungen auch weiterhin die qualifizierte Sozialkassenbescheinigung anfordern muss. Diese lässt Rückschlüsse auf den gezahlten Stundenlohn zu. Schwarze Schafe können so vor der Auftragsvergabe leichter identifiziert werden.“ Das alte Gesetz habe sich hier grundsätzlich bewährt, so Reinhold Dellmann weiter. Der öffentliche Auftraggeber sei nun aufgefordert, noch mehr zu tun, um Schwarzarbeit am Bau keine Chance zu geben.
Wichtig ist laut Fachgemeinschaft Bau zudem die Einrichtung eines sogenannten Nachprüfungsverfahrens für Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte. „Hintergrund ist, dass Vergabeentscheidungen selbst bei schwersten Rechtsverstößen wirksam bleiben und Auftragnehmer dann nur wenig Möglichkeiten haben, zu klagen“, führt Reinhold Dellmann aus. „Wir fordern daher, dass Vergabe-Nachprüfungsstellen eingerichtet werden. Diese sollen die schnelle Überprüfung von Vergabeentscheidungen innerhalb kurzer Zeit möglich machen.“
Das Kabinett in Brandenburg hat Ende Mai ein neues Vergabegesetz verabschiedet. Mit der Novellierung hat das Brandenburgische Wirtschaftsministerium auf Änderungen im Bundesrecht sowie auf die Evaluierungsergebnisse des Landesgesetzes reagiert. Das Gesetz soll am 1. September 2016 in Kraft treten. |