zurück

Europäische Kommission schlägt Vereinheitlichung der Zertifizierung von CO2-Entnahmen vor

14.12.2022

Um den Klimawandel, so gut es geht, abzumildern und die Klimaziele von Paris anzusteuern, sind das schnelle und drastische Herunterfahren von Treibhausgasemissionen genauso wichtig wie die Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre. Das bestätigte der Weltklimarat IPCC.

Um das reizvoll zu gestalten und EU-weit einheitliche Standards sicherzustellen, hat die Europäische Kommission am 1.12.22 im Rahmen des Kreislaufwirtschaftspakets II einen Verordnungsentwurf vorgelegt, mit dem ein EU-weiter Zertifizierungsrahmen für CO2-Entnahmen geschaffen werden soll. Die CO2-Entnahme soll durch gezielte Maßnahmen in Land- und Forstwirtschaft ("Carbon farming"), die langfristige Speicherung in Produkten, und die sog. Technische CO2-Entnahme EU-weit standardisiert erfasst und verstärkt angereizt werden. Damit ein solches System nachhaltig und auch glaubwürdig erscheint, sind klare und robuste Anforderungen an die Qualität der Zertifizierung der CO2-Entnahme nötig.

BMWK Staatssekretär Sven Giegold: „Die Minderung von Treibhausgasemissionen ist zentral, genügt aber nicht mehr. Um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen, werden in der EU zusätzlich CO2-Mengen aus der Atmosphäre entnehmen müssen. Dies muss nach strengen und transparenten Kriterien erfolgen, um die richtigen Anreize für eine nachhaltige CO2-Entnahme zu setzen. Umso wichtiger ist es, dass die Europäische Kommission nun erstmalig einen Vorschlag für ein europäisches Regelwerk zur Entnahme von CO2 vorlegt. Hier sind sicherlich noch nicht alle Fragen abschließend geklärt. Die Bundesregierung wird sich den Vorschlag nun genau anschauen.“

BMUV Staatssekretär Stefan Tidow erläutert dazu: „Der vorgelegte Entwurf muss noch konkretisiert und weiterentwickelt werden, damit wir Klima- und Biodiversitätsschutz sicher gewährleisten. Wir brauchen für den Klimaschutz eine langfristige Transformation im Landsektor hin zu dauerhaften, klimawirksamen und ökologisch sinnvollen Bewirtschaftungspraktiken. Es ist wichtig, dass Fehlanreize, die die Klimaschutzwirkung der Natürlichen Ökosysteme weiter schwächen, vermieden werden. Daran werden wir den Zertifizierungsrahmen messen und dafür werden wir uns einsetzen.“

BMEL Staatssekretärin Silvia Bender: „Die Stärkung der natürlichen Systeme zur Speicherung von Kohlenstoff in landwirtschaftlich genutzten Böden, in Mooren und in Wäldern steht für uns im Mittelpunkt. Es bestehen hier noch erhebliche Defizite. Wir setzen uns dafür ein, dass die Verordnung uns dort einen großen Schritt weiterbringt. Dass wir die Klimaschutzziele auch im Landnutzungssektor einhalten, ist für stabile Ernten und intakte Wälder, und damit für unsere Ernährung und Holzversorgung, essentiell.“

Die Europäische Kommission beschränkt sich in ihrem Vorschlag auf die Zertifizierung der Kohlenstoffentnahme und geht noch nicht darauf ein, wie die Anreizsysteme genau aussehen können. Es bleibt offen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Zertifikate zur Kompensation von Emissionen nutzbar sein sollen. Der Vorschlag skizziert vier Qualitätskriterien (Quantifizierung, Zusätzlichkeit, Dauerhaftigkeit, Nachhaltigkeit) als Grundvoraussetzung für die Zertifizierung von CO2-Einbindungen sowie den Zertifizierungsprozess. Viele Fragen sind im Verordnungsentwurf noch nicht geklärt.

Besonders wichtig ist, dass auch wirklich nur nachhaltige Entnahmeaktivitäten zertifiziert werden und Fehlanreize sowie nachteilige Auswirkungen auf die natürlichen Ökosysteme vermieden werden. Es müssen hohe Standards für die Entnahme sowie die Vermeidung von Doppelanrechnung gelten. Das muss erst noch geklärt werden, bevor das System dem Klimaschutz und der Erreichung anderer Nachhaltigkeitsziele, insbesondere dem Biodiversitätserhalt, zugutekommt und auch international neue Standards setzt.

Natürlich ist es nach wie vor unverzichtbar, Emissionen drastisch zu senken. Die Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre muss aber verstärkt in den Blick geraten. Nur so können Restemissionen ausgeglichen werden. Das könnte geschehen durch die Speicherung in geologischen Formationen, Ökosystemen oder langlebigen umweltverträglichen Produkten ausgeglichen werden.

Deutschland hat sich für das Jahr 2045 zur Treibhausgasneutralität verpflichtet, die EU für das Jahr 2050. Nach 2050 soll die deutsche Treibhausgasbilanz dann sogar einen negativen Saldo ausweisen.

  Quelle: https://www.bmuv.de/pressemitteilung/europaeische-kommission-legt-vorschlag-fuer-die-vereinheitlichung-der-zertifizierung-von-co


Gratis Gastzugang

Submissions-Anzeiger | Tageszeitung-Ad

Aktuelles
Seminarangebot

Baurecht- und Vergabeseminare