Durch die Neufassung der EU-Verpackungsverordnung könnten im Gartenbau durch die Klassifizierung von Transporttrays als Verpackungen zusätzliche Kosten entstehen.
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Änderungen in der EU-Verpackungsverordnung
Das Europäische Parlament hat kürzlich Änderungen an den Vorschlägen zur EU-Verpackungsverordnung vorgenommen, die den Gartenbau betreffen könnten. Während Blumentöpfe nicht mehr als Verpackung klassifiziert werden, rücken nun Transporttrays (Transportschalen) in den Fokus, was beim Zentralverband Gartenbau (ZVG) für Besorgnis sorgt.
Bedenken über Mehrkosten im Gartenbau
Dr. Hans Joachim Brinkjans vom ZVG äußert seine Befürchtungen bezüglich möglicher zusätzlicher Kosten durch die neue Einstufung von Transporttrays als Verpackungen. Bis Mehrwegtrays weitreichend eingesetzt werden können, könnte dies zu finanziellen Belastungen für die Branche führen.
Einsatz für die Streichung des Begriffs "Transporttrays"
Der ZVG hat in einem Schreiben an die Staatssekretärinnen des Bundeslandwirtschafts- und des Bundesumweltministeriums die Streichung des Begriffs "Transporttrays" aus dem Verordnungstext gefordert. Dieser Schritt wurde bereits im Oktober 2023 bei den Abstimmungen im Europäischen Parlament unterstützt.
Hintergrund der Verordnung und Kritik
Die Europäische Kommission strebt mit der Überarbeitung der Verordnung an, die Verpackungsabfälle bis 2040 deutlich zu reduzieren. Da Transporttrays hauptsächlich im B2B-Geschäftsverkehr verwendet werden und nicht an Endverbraucher gelangen, sieht der ZVG die Einstufung als Verkaufsverpackungen als ungerechtfertigt an. |