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EU-Parlament verabschiedet neues Reparaturgesetz mit Einschränkungen

15.05.2024

Das EU-Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das Verbrauchern das Recht auf Reparatur von Elektrogeräten gewährt, doch es bleiben kritische Stimmen, die mehr fordern.

 

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Bild: Adobe.                                                                                                                                                                                                                 

Verabschiedung des Reparaturgesetzes

Das Europäische Parlament hat grünes Licht für ein neues Gesetz gegeben, das Konsumenten das Recht zusichert, ihre Elektrogeräte reparieren zu lassen. Das Gesetz umfasst Regelungen, die die Gewährleistungsfrist nach Reparaturen verlängern und den Verbrauchern erlauben, auch nach deren Ablauf Reparaturen zu einem angemessenen Preis einzufordern.

Einzelheiten der neuen Regelungen

Die neuen Bestimmungen verlängern die Gewährleistungsfrist um ein weiteres Jahr nach einer Reparatur und fordern, dass Reparaturen zu einem angemessenen Preis erfolgen. Softwarepraktiken, die unabhängige Reparaturen erschweren, sind nun verboten. Die Regelungen beziehen sich auf schwere Haushaltsgeräte sowie auf Smartphones, Tablets und Fahrräder.

Kritik am Gesetz

Trotz der Fortschritte, die das neue Gesetz bietet, gibt es kritische Stimmen, die argumentieren, dass das Gesetz zu viele Schlupflöcher bietet und nicht weit genug geht. Kritiker fordern unter anderem einen bundesweiten Reparaturbonus, um die Reparaturkultur weiter zu stärken.

Forderungen der Industrieverbände

Industrieverbände, darunter Bitkom, treten für weitere Maßnahmen ein, wie zum Beispiel die Senkung der Mehrwertsteuer auf Ersatzteile und Reparaturdienstleistungen für IT-Geräte. Diese Schritte sollen dazu beitragen, Reparaturen attraktiver und wirtschaftlich vorteilhafter zu machen.

  Quelle: https://www.handwerksblatt.de/themen-specials/reparieren-statt-wegwerfen/eu-parlament-stimmt-fuer-recht-auf-reparatur


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