Neue EU-Regelungen klassifizieren die Bauindustrie als Hochrisiko-Sektor, wodurch kleinere Betriebe mit strengeren Auflagen konfrontiert werden.
Bauindustrie im Spannungsfeld des EU-Lieferkettengesetzes
Die jüngsten Entwicklungen im Rahmen des Trilog-Ergebnisses zum EU-Lieferkettengesetz lösen in der Bauindustrie erhebliche Besorgnis aus. Die Einstufung des Sektors als "Hochrisiko-Bereich" führt zu verstärkten Verpflichtungen für Unternehmen, was insbesondere mittelständische Betriebe vor Herausforderungen stellt.
Kritik an neuer Klassifizierung und Ausweitung
Die Bauindustrie sieht die Neuklassifizierung und die damit einhergehende Ausweitung des Anwendungsbereichs kritisch. Viele mittelständische Unternehmen, die überwiegend national agieren und lokale Vorprodukte nutzen, befürchten eine erhöhte bürokratische Last durch die neuen EU-Vorgaben.
Diskrepanz in der EU-Gesetzgebung
Die BAUINDUSTRIE unterstützt grundsätzlich ein einheitliches europäisches Lieferkettengesetz, um Chancengleichheit in der EU zu gewährleisten. Der derzeitige Gesetzesvorschlag als Richtlinie könnte jedoch zu 27 unterschiedlichen nationalen Gesetzen führen, was dem Ziel eines einheitlichen Marktes entgegensteht und für Verwirrung sorgt.
Deutsches Beispiel: Übererfüllung von EU-Vorgaben
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist ein Beispiel für das Überschreiten der EU-Vorgaben. Es sieht vor, dass Unternehmen bei Verstößen von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden können. Dies veranschaulicht, dass Deutschland in der Umsetzung strenger als nötig vorgeht. |