Endlich haben wir einen rechtssicheren Zulassungsbescheid für einen wirksamen Gesundheitsschutz, so Eiko Leitsch, Vizepräsident des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau. Leitsch erklärt weiter: „Auf diesen Zulassungsbescheid für den Einsatz von Dipel ES als Biozid haben unsere Baumpflegebetriebe, die mit ihren Fachkräften den Eichenprozessionsspinner in vielen betroffenen Städten bekämpfen, lange gewartet. Jetzt kann die Bekämpfung richtig losgehen, bevor die Schädlinge erneut ihre Brennhaare ausbilden, denn diese können beim Menschen starke Hautreaktionen auslösen“.
Der Eichenprozessionsspinner kann künftig mit dem Bacillus thuringensis Präparat Dipel ES bekämpft werden.
Foto: Eiko Leitsch Baumpflege
Dipel ES hat von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, BAuA eine vorläufige Zulassung gemäß § 12c Absatz 1 Chemikaliengesetz als Biozid bekommen. Die vorläufige Zulassung endet am 30.04.2016.
Bereichszulassung: Flächen für die Allgemeinheit und private Grundstücke mit hohem Baumbestand Alleen Waldränder angrenzend an Siedlungsbereiche.
Damit ist nun in einem weiten Anwendungsbereich die Bekämpfung von Schmetterlingsraupen, zu denen auch der Eichenprozessionsspinner zählt, möglich. Baumpflegebetriebe setzen dazu bevorzugt Spritzgeräte vom Boden aus ein. Schon früh hat sich der GaLaBau für eine spezifische, umweltverträgliche und gleichzeitig kostengünstige Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners eingesetzt, um damit einen möglichst weitreichenden Schutz der Bürger zu gewährleisten. Nun kann die Strategie zur Bekämpfung dieses Schädlings, die der BGL-Arbeitskreis Baumpflege bereits im Frühjahr des Jahres entwickelt und eingefordert hat, erfolgreich umgesetzt werden.
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