Hamburg führt ab 1. Januar 2024 ein umfassend digitales Bauantragsverfahren ein, das Effizienz steigert und den Bauantragsprozess für Bauherren und Behörden vereinfacht.
Bild: Adobe.
Papierloses Zeitalter für Hamburgs Baugenehmigungen
Ab dem 1. Januar 2024 verabschiedet sich Hamburg vom traditionellen Papierkram im Baugenehmigungsprozess. Durch die Einführung des digitalen "Bauantrag 2.0"-Verfahrens wird der Antragsprozess vollständig online abgewickelt, was einen bedeutenden Schritt in Richtung digitaler Transformation darstellt.
Effizienzsteigerung durch Digitalisierung
Diese Umstellung zielt darauf ab, den Antrags- und Genehmigungsprozess zu beschleunigen. Der digitale Service ermöglicht eine durchgängige elektronische Bearbeitung, was zu einer schnelleren Abwicklung und Kostensenkung bei Bauvorhaben führt und die Planungssicherheit verbessert.
Senatsinitiative für digitale Zukunft
Senatorin Karen Pein hebt die Bedeutung der Digitalisierung für Hamburg hervor. Die Modernisierung der Baugenehmigungsbehörden trägt zur Effizienzsteigerung bei und unterstützt das Ziel, mehr bezahlbaren Wohnraum in der Stadt zu schaffen.
Hamburg als Vorreiter der Digitalisierung
Bereits Ende 2021 begann Hamburg mit der Digitalisierung des Bauantragsverfahrens und startete 2023 eine Testphase. Schon jetzt nutzen viele Antragsteller die digitale Variante, was die Akzeptanz und den Erfolg des neuen Systems unterstreicht.
Obligatorische Einführung im Jahr 2024
Mit dem 1. Januar 2024 wird der digitale Bauantrag zur Pflicht. Das Portal" Bauantrag2.0" dient dann als Hauptkanal für sämtliche Baugenehmigungsverfahren, wodurch der Prozess für alle Beteiligten vereinfacht wird.
Vorteile der Digitalisierung im Bauwesen
Das digitale Verfahren bietet einen vollständig papierlosen Ablauf, der von der Einreichung bis zur Genehmigung reicht. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich und vereinfacht den Prozess für alle Beteiligten.
Zukünftige digitale Expansion
Hamburg plant, seine digitalen Dienste im Bausektor weiter auszubauen, um alle Verwaltungsleistungen der Bauaufsicht elektronisch zugänglich zu machen. |