Das Ingenieur- und Architektenrecht unterliegt der ständigen Weiterentwicklung durch Rechtsprechung und Gesetzgebung. In der Praxis treten bei der Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung trotz dieses Wandels Standardprobleme auf. Ziel des Seminars ist es, für besonders wichtige Fallgruppen generell Verhaltensweisen und Regeln für die Vertragsgestaltung und -abwicklung zu erläutern. Dabei werden die aktuelle Rechtsprechung und neue Vertragsmodelle erläutert. Neben der Objektplanung für Gebäude behandelt das Seminar auch die Leistungen für Ingenieurbauwerke sowie der Fach- und Sonderfachplaner. Die HOAI 2013 und die hierzu ergangene Rechtsprechung wird berücksichtigt.
Termin: 22.06.2015, 10:00 bis 16:00 Uhr
Veranstaltungsort: Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, Turmschanzenstr. 25, 39114 Magdeburg, Haus C, Raum 105
Begrüßung: Dipl.-Jur. Bernhard Fähnrich, Geschäftsführer der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Referent: Ralf M. Leinenbach, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwalt für Steuerrecht, Justiziar der Ingenieurkammer Sachsen- Anhalt, Leinenbach Wirtschaftskanzlei, Magdeburg
Anmeldung: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt z. Hd. Frau Kersten, E-Mail: info@sachsen-anhalt.abst.de, Fax: 0391/ 62 30 - 447, Telefon: 0391/ 62 30 - 446 |