Aufgrund anhaltender Verhandlungen folgt bis Juli 2025 eine vorläufige Haushaltsführung in Deutschland, die strikte Ausgabengrenzen vorschreibt.
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Verzögerungen im Haushaltsprozess
Das Finanzministerium erwartet die Verabschiedung des Haushaltsplans für 2025 nicht vor Juli. Die Verzögerung ergibt sich aus der Notwendigkeit, nach der Bundestagswahl die Haushaltspläne neu zu verhandeln. In der Zwischenzeit gelten provisorische Regeln zur Haushaltsführung, die eine stabile Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen und Projekte sicherstellen sollen.
Einschränkungen während der Übergangsphase
Für den Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung sind nur die unbedingt erforderlichen Ausgaben für laufende Verpflichtungen und gesetzlich festgelegte Zahlungen wie Sozialleistungen und Renten gesichert. Neue Projekte stehen unter einem Genehmigungsvorbehalt und dürfen nur nach einer eingehenden Prüfung initiiert werden.
Budgetbeschränkungen für Ministerien
Während dieser vorläufigen Phase dürfen die Ministerien nur 45 Prozent der für 2025 geplanten Budgets ausgeben. Diese Maßnahme basiert auf dem letzten Haushaltsentwurf der ehemaligen Regierung und soll die finanzielle Stabilität des Landes bis zur endgültigen Haushaltsverabschiedung gewährleisten.
Fahrplan zur Haushaltsverabschiedung
Der Entwurf für den neuen Haushalt wird intensiv im Kabinett, im Bundestag und im Bundesrat diskutiert. Ein Abschluss der Verhandlungen und die Verabschiedung des Haushalts durch den Bundesrat könnten bis zum 11. Juli 2025 erfolgen, rechtzeitig vor der parlamentarischen Sommerpause. |