Kommt es zum Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen in der EU?
Das Umweltbundesamt sowie andere europäische Behörden haben am 13. Januar 2023 einen gemeinsamen Vorschlag zur Beschränkung von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Dabei handelt es sich um einen der umfangreichsten Vorschläge seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung in 2007. Für Deutschland haben nebst dem UBA die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und das Bundesinstitut für Risikobewertung zusammen mit niederländischen, dänischen, norwegischen und schwedischen Behörden den Vorschlag erarbeitet. Die Bekanntgebung des Vorschlages durch die ECHA ist geplant für den 7. Februar 2023.
Verwendungsweisen
PFAS zeichnen sich durch ihre Stabilität aus. Sie sind wasser-, schmutz-, und fettabweisend. PFAS werden wegen ihrer einzigartigen Eigenschaften in verschiedensten Produkten wie Outdoorkleidung, Kochgeschirr, schmutzabweisenden Teppichen oder Nahrungsmittelverpackungen verwendet. Außerdem tauchen sie mannigfaltig in industriellen Prozessen auf.
Kehrseite
Die Kehrseite des massiven Gebrauchs von PFAS: Diese Chemikalien sind so stabil, dass sie sich für lange Zeit in der Umwelt festsetzen und sich in Nahrungsketten anreichern können. Weltweit werden PFASs in Gewässern, Luft und Böden nachgewiesen. Auch im Blutserum von Menschen kommen sie vor.
Es gibt noch nicht allzuviele Möglichkeiten, PFAS zu umgehen, aber es gibt sie. Bei Outdoorjacken zum Beispiel gibt es bereits entsprechend beworbene Produkte. Statt einer beschichteten Pfanne funktioniert auch eine Eisen- oder Emaillepfanne. Und Mehrweggeschirr aus Glas oder Porzellan statt beschichteter Einmal-Pappbecher ist sowieso besser. Auch bei Imprägniermitteln kann man anstelle PFAS-basierter Sprays auf natürliche Fette und Wachse zurückgreifen; bei Teppichen statt auf PFAS-Beschichtung auf die natürliche Schmutzabweisung von Wolle.
Risiken einschätzen
Der Beschränkungsvorschlag der europäischen Behörden wurde unter REACH, der EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien, ausgearbeitet. Weil die Risiken bislang kaum kontrolliert werden, sind Maßnahme in der gesamten EU und dem europäischen Wirtschaftsraum dringend erforderlich. In den vergangenen drei Jahren haben die Behörden der fünf Länder die PFASs, deren Verwendungen und die Risiken, die diese für Mensch und Umwelt darstellen, eingehend untersucht. Im Rahmen dessen wurden zwei öffentliche Konsultationen abgehalten, um von der Industrie Informationen zur Verwendung der Stoffe zu erhalten. Für den Tag der Veröffentlichung planen die Vertreter*innen der beteiligten Behörden eine Pressekonferenz, bei der die Inhalte des Beschränkungsvorschlags vorgestellt werden.
Nächste Schritte
ECHAs wissenschaftliche Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) werden in ihren März-Sitzungen darüber beraten, ob der eingereichte Beschränkungsvorschlag den rechtlichen Anforderungen nach REACH entspricht. Danach werden die Ausschüsse mit der wissenschaftlichen Prüfung des Vorschlags beginnen.
Am 22. März 2023 wird eine sechsmonatige öffentliche Konsultation starten. Am 5. April 2023 wird eine Online-Informationsveranstaltung stattfinden. Dort wird der Beschränkungsprozess erläutert und Hilfestellung zur Teilnahme an der Konsultation gegeben.
Die Stellungnahmen von RAC und SEAC innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden. Sobald diese vorliegen, entscheidet die Europäische Kommission zusammen mit den EU-Mitgliedsstaaten über eine potentielle Beschränkung. |