Mit dem 4. Gefahrtarif der BG BAU sinken ab Januar 2024 die Beiträge für Betonbohr- und -sägebetriebe, dank verstärktem Arbeitsschutzengagement.
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Einführung des vierten Gefahrtarifs bei der BG BAU
Ab Januar 2024 tritt der neue Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) in Kraft. Ziel ist es, die Kosten für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten fairer auf die Mitgliedsunternehmen zu verteilen. Besonders Betonbohr- und -sägebetriebe profitieren von dieser Neuregelung durch eine deutliche Beitragssenkung.
Positive Auswirkungen für Betonfachbetriebe
Die aktuelle Tarifanpassung ermöglicht eine günstigere Einstufung für Betonbohr- und -sägebetriebe, was eine Reduktion der Beiträge um ca. 10 Prozent nach sich zieht. Diese Entwicklung ist das Resultat einer mehrjährigen Kooperation zwischen dem zuständigen Fachverband und der BG BAU.
Langjähriges Engagement im Arbeitsschutz
Der Einsatz für verbesserte Arbeitsschutzmaßnahmen über das letzte Jahrzehnt hinweg zeigt nun Wirkung. Durch die enge Zusammenarbeit mit der BG BAU und kontinuierliche Aufklärungsarbeit innerhalb der Branche konnte das Bewusstsein für Arbeitssicherheit signifikant erhöht werden.
Wirtschaftlicher Nutzen durch Sicherheitsinvestitionen
Obwohl der primäre Fokus auf dem Wohl der Arbeitnehmer liegt, zeigt sich, dass Investitionen in den Arbeitsschutz auch ökonomisch vorteilhaft sind. Ein sicherer Arbeitsplatz fördert nicht nur die Gesundheit der Mitarbeiter, sondern trägt auch zur Effizienz und Produktivität im Betrieb bei.
Mitgliedervorteile durch BG BAU
Die Mitgliedschaft in der BG BAU bietet Unternehmen diverse Vorteile, darunter Prämien für die Anschaffung sicherheitstechnischer Ausrüstungen und Zugang zu fachkundigen Arbeitsschutzberatungen, die zur Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten beitragen. |