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Bayern: neue Tarifverträge für den GaLaBau

11.07.2022

Baumschulen freuen sich über höhere Löhne


In Bayern haben sich Tarifvertragsparteien laut Arbeitnehmergewerkschaft IG Bau für den Zweig Baumschulen auf neue Tarife einigen können. Der bisherige Lohntarifvertrag und der Gehaltstarifvertrag werden damit durch einen Entgelttarifvertrag (ETV) ersetzt. Dabei wird der gesetzliche Mindestlohn in den untersten Entgeltgruppen erst zum Eintreten im Oktober 2022 berücksichtigt. Bis dahin wird die unterste Entgeltgruppe (EG) ab dem 1. Juni 2022 mit 10,50 Euro entlohnt und liege damit bereits oberhalb der aktuellen Mindestlohngrenze. Beschäftigte aus der ehemaligen Lohngruppe 4 erhalten in der neuen EG 3 ein Stundenentgelt von 16,24 Euro, was ein Plus von zehn Prozent bedeutet. Zum 1. Juni 2023 steigt das Entgelt dann auf 16,80 Euro um weitere drei Prozent. Das Eckentgelt liegt ab dem 1. Juni 2022 bei 14,50 Euro und soll nach einem Jahr weiter auf 15 Euro steigen.


Bei der Ausbildungsvergütung einigte man sich auf eine deutliche Erhöhung. Im ersten Ausbildungsjahr wird das Entgelt von 700 auf 850 Euro um 21 Prozent erhöht, im zweiten Ausbildungsjahr steigt die Vergütung um 27 Prozent von 750 auf 950 Euro und im dritten Ausbildungsjahr von 800 auf 1150 Euro steigt das Gehalt um 44 Prozent. Insgesamt habe der ETV eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2024.


Gartenbau auch mit neuem Tarif, weniger Erfolg in der Floristik


Im Gartenbau in Bayern wurden die bisherigen Lohntarifverträge und der Gehaltstarifvertrag ebenfalls durch einen Entgelttarifvertrag (ETV) ersetzt. Demnach steigen die Entgelte durchschnittlich über zwei Jahre um 19 Prozent. Zum 1. März 2022 sind die Entgelte durchschnittlich um 11 Prozent gestiegen, ab 2023 steigen die Bezüge erneut um weitere acht Prozent. Die unterste Entgeltgruppe wird mit 10,50 Euro oberhalb des aktuellen gesetzlichen Mindestlohnes liegen. Um zehn Prozent steigt der Ecklohn zum 1. März 2022. Sobald der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro erhöht wird, steigen auch die unteren Entgelte dementsprechend früher. Zudem steigt auch das Urlaubsgeld für die vollbeschäftigte Arbeitnehmer von 9,20 Euro auf 11,25 Euro, Teilzeitbeschäftigte Angestellte erhalten das Urlaubsgeld anteilig.


Aktuell verhandelt werden auch neue Tarife in der Floristik. Der FDF Bundesverband und die Arbeitnehmergewerkschaft IG Bau haben ihre jeweiligen Vorstellungen bereits zum Ausdruck gebracht, allerdings liege man noch weit auseinander. Die letzte Verhandlungsrunde wurde demnach ergebnislos vertagt.


Erfolge auch aus Mecklenburg-Vorpommern


Auch in Mecklenburg-Vorpommern steigen die Löhne im Gartenbau. Beschäftigte in der EG 6 erhalten zum 1. Juli 2022 ein Stundenentgelt von 11,30 Euro, mit Einführung des Mindestlohns steigen die Entgelte erneut auf 12,60 Euro. Das Eckentgelt steigt ab dem 1. Juli 2022 auf 13 Euro, mit Einführung des Mindestlohns steigt das Eckentgelt abermals auf 14,50 Euro. Auch hier erhöhen sich die Entgelte für Auszubildende im ersten Lehrjahr von 665 auf 845 Euro um 27 Prozent, im zweiten Ausbildungsjahr um weitere 26 Prozent von 735 auf 925 Euro und im finalen Lehrjahr von 840 auf 1045 Euro abermals um 24 Prozent. Die neuen Tarifverträge haben eine Laufzeit von einem Jahr bis zum 30. Juni 2023.

  Quelle: www.taspo.de


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