Vorrang für bewährtes Präqualifikationsverfahren
Im Rahmen der Umsetzung der europäischen Vergaberichtlinie soll eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als europaweit einheitliches Muster für den Eignungsnachweis in Form von Eigenerklärungen eingeführt werden, egal um welche Art von Vergabe bzw. öffentlichen Auftrag es sich dabei handelt.
„Wir haben große Sorge, dass dabei das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird. Statt zu entbürokratisieren wird ein neuer Formularwust geschaffen, der völlig unbrauchbar ist.“ Dies erklärten die Hauptgeschäftsführer der beiden deutschen Bauspitzenverbände, Zentralverband Deutsches Baugewerbe und Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, Felix Pakleppa und Michael Knipper. „Wir warnen davor, das im Baubereich seit Jahren etablierte Präqualifizierungssystem (PQ VOB) zu verdrängen. Es hat sich als wirksames Mittel zur Entbürokratisierung bewährt und darf durch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ nicht gefährdet werden.“
Die Verbände der Bauwirtschaft und die IG BAU hätten gemeinsam mit dem Wirtschafts- und Bauministerium ein System der Präqualifizierung geschaffen, mit dem die bürokratische und aufwändige Überprüfung der Bewerber um öffentliche Aufträge im Einzelfall überflüssig werde. „Die PQ ist ein hervorragendes Beispiel für die Zusammenarbeit von Politik und Bauwirtschaft. Sie stellt eine erhebliche Entlastung für die öffentlichen Vergabestellen und für die sich um Bauaufträge bewerbenden Bauunternehmen dar. Mit diesem System wird Zeit, Geld und Bürokratie eingespart“, so Pakleppa und Knipper. Die Auffassung der EU-Kommission, nach der die Einheitliche Europäische Eigenerklärung bei sämtlichen Vergaben verpflichtend genutzt werden soll, gehe weit über den Wortlaut der EU-Vergaberichtlinie hinaus. „Richtig ist nur, dass alle öffentlichen Auftraggeber die Einheitliche Europäische Eigenerklärung als vorläufigen Eignungsnachweis akzeptieren müssen, sofern der Bieter dieses Formular nutzt. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass die EEE verpflichtend genutzt werden muss“, erläuterten die beiden Hauptgeschäftsführer der Bauspitzenverbände.
Das von der EU-Kommission im Sommer 2015 nach mehrmaliger Überarbeitung vorgelegte Formblatt für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung sei mit knapp 20 Seiten nach wie vor viel zu lang, zu umfangreich und gestaltet sich beim Ausfüllen aus Sicht der Bieter als viel zu kompliziert. „Statt Bürokratie abzubauen, wird neue, überflüssige geschaffen! Das Formblatt ist für die tägliche Praxis untauglich. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass – wie nach bisheriger Rechtslage – die Bieter wählen können, auf welche Weise sie ihre Eignung gegenüber dem Auftraggeber nachweisen, z.B. durch Eigenerklärungen, Präqualifizierung oder Einzelnachweise“, so die beiden Hauptgeschäftsführer. |