Mit einer umfassenden Gesetzesreform beschleunigt Baden-Württemberg seine Raumordnungsverfahren – digital, rechtssicher und bürgernäher.
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Schnellere Planung durch Gesetzesnovelle
Mit der Verabschiedung der Reform des Landesplanungsgesetzes hat der Landtag in Baden-Württemberg den Weg für effizientere und digitale Raumordnungsprozesse freigemacht. Ziel ist es, die Verfahren für Landes- und Regionalplanung zukunftsfähig, transparenter und weniger fehleranfällig zu gestalten. Vor allem Regionalverbände sollen künftig deutlich flexibler agieren können.
Bürokratieabbau und Planungsbeschleunigung
Landesentwicklungsministerin Nicole Razavi (CDU) spricht von einer echten „Frischzellenkur“ für die Raumplanung. Das Gesetz bringt Vorteile für Kommunen, Wirtschaft und Bevölkerung – insbesondere bei dringenden Projekten wie dem Ausbau erneuerbarer Energien. Auch die Regionalverbände zeigen sich überzeugt. Christoph Schnaudigel, Vorsitzender der AG Regionalverbände, betont: „Mehr Tempo bei gleichbleibender Qualität – das ist ein Gewinn für alle Beteiligten.“
Anzeige ersetzt Genehmigung
Ein Kernstück der Reform ist das neue Anzeigeverfahren: Anstatt auf eine Genehmigung zu warten, genügt künftig die Mitteilung an das Ministerium. Erfolgt innerhalb der Frist keine Reaktion, gilt der Plan als automatisch wirksam. Zusätzlich werden die Beteiligungsprozesse vereinfacht: Bürgerinnen und Bürger erhalten eine digitale Rückmeldung darüber, wie ihre Eingaben berücksichtigt wurden.
Fehlerkorrektur statt Neuaufstellung
Zukünftig führen kleinere Verfahrensfehler nicht mehr zur Ungültigkeit eines kompletten Plans. Korrekturen können im Nachgang erfolgen, fehlerhafte Teilbereiche werden rechtlich abgetrennt. So bleibt die restliche Planung rechtssicher bestehen – ein wichtiger Schritt für mehr Verlässlichkeit im Verfahren.
Planung wird digital
Die Reform verpflichtet zur Digitalisierung aller Planungsschritte: Pläne, Beteiligung, Veröffentlichung und Stellungnahmen erfolgen vorrangig digital. Für Menschen ohne Internetzugang bleibt der klassische Vor-Ort-Weg erhalten. Damit schafft das Land einen modernen, barrierearmen Zugang zur Planung für alle Beteiligten.
Spielräume für Innovation
Mit einer neuen Flexibilitätsklausel können Regionalverbände künftig von Standardverfahren abweichen, wenn besondere Umstände dies erforderlich machen. Gleichzeitig wurde das Landesrecht an das aktualisierte Bundesraumordnungsgesetz angepasst – das schafft mehr Klarheit in der Anwendung.
Weniger Wartezeit, mehr Handlungsspielraum
Dr. Matthias Proske von der Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände lobt das Reformpaket als „Fünffach-Turbo“. Dank der neuen Anzeigeverfahren könnten ehemals jahrelange Genehmigungsprozesse auf wenige Monate reduziert werden. Die Kombination aus Flexibilität, Fehlerheilung und Digitalisierung beschleunigt die Raumplanung erheblich.
Die Reform markiert einen entscheidenden Schritt hin zu einer modernen, handlungsfähigen Raumordnung – zentral für künftige Herausforderungen wie Klimaanpassung, Mobilität und bezahlbares Wohnen. |