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BG BAU stellt Neuerungen vor

20.01.2023

Welche Regelungen und Bestimmungen treten 2023 in Kraft?

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Foto: Jan-Peter Schulz - BG BAU

Die Erneuerungen betreffen unter anderem die Themen Unfallversicherung und Arbeitsschutz. Außerdem startet die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) weitere Angebote und Services für die Bauwirtschaft und die baunahen Dienstleistungen. Es folgt ein Überblick.

1. Unternehmensnummer ersetzt Mitgliedsnummer bei der BG BAU

Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten bundesweit einheitliche Unternehmensnummern (UNR.S). Damit werden ab dem 1. Januar 2023 die Mitgliedsnummern abgelöst. Die Umstellung auf die UNR.S hat das Ziel, den Austausch zwischen Unternehmen und ihrer Unfallversicherung zu beschleunigen und zu vereinfachen.

2. Neue Wie-Berufskrankheit: Chronische Bronchitis durch Quarzstaub

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine wissenschaftliche Empfehlung für eine neue Berufskrankheit beschlossen, und zwar für die „Chronische obstruktive Bronchitis (COPD) durch langjährige Quarzstaubexposition am Arbeitsplatz“.

3. Pflichtschulung beim Umgang mit Isocyanaten

Lacke, Schäume und Klebestoffe, die aus Polyurethanen (PU) bestehen, enthalten Isocyanate. Alle Personen, die mit PU-Materialien arbeiten, müssen ab August 2023 eine Schulung machen, die über den sicheren Umgang mit den Stoffen informiert

4. Neue Grenzwerte für besonders gefährliche Schadstoffe in Abfällen

Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben sich darauf verständigt, die POP-Verordnung (Persistente organische Schadstoffe, POP – Persistent Organic Pollutants) mit der Aufnahme neuer Stoffe und der Herabsetzung bestimmter Grenzwerte für Abfälle anzupassen. Der Grenzwert wird auf 1 mg/kg für Perfluoroctansäure (PFOA) und ihre Salze und auf 40 mg/kg für PFOA-verwandte Verbindungen festgelegt, mit einer Überprüfungsklausel zur Neubewertung der Lage fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung.

5. Neues Angebot im Lernportal der BG BAU: „Die sichere Baustelle“

An vier animierten Schauplätzen in den Bereichen Tiefbau, Hochbau, Ausbau und Instandhaltung/Reinigung können Nutzerinnen und Nutzer interaktiv lernen, ob eine Situation sicher ist oder ob Schutzmaßnahmen notwendig sind. Die über 30 animierten Videos spiegeln Alltagssituationen auf Baustellen wider und werden in zwölf verschiedenen Sprachen angeboten.

6. Neue Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung im Jahr 2023

Ab 1. Januar 2023 gelten neue Rechengrößen in den Sozialversicherungen. Die Rechengrößen werden jedes Jahr an die Entwicklung der Einkommen angepasst, um die soziale Absicherung stabil zu halten.

7. Neue Arbeitsmedizinische Regel „Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge“

Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge zielt darauf ab, arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Zudem soll sie einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit leisten und den betrieblichen Gesundheitsschutz voranbringen.

8. Überarbeitete DGUV Regel 101-021 „Schornsteinfegerarbeiten“

Die aktualisierte DGUV Regel 101-021 bietet Unternehmerinnen und Unternehmern im Schornsteinfegerhandwerk Hinweise für die sichere und gesunde Durchführung von typischen Schornsteinfegerarbeiten und unterstützt somit bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz.

9. Aktualisierung der DGUV Regel 101-019 „Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln“

Die Regel konkretisiert die Umgangsvorschriften der Gefahrstoffverordnung einschließlich der zugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Sie wird bei allen Tätigkeiten mit Reinigungs- und Pflegemitteln, die bei Reinigungsarbeiten anfallen, angewandt.

10. Neue Hinzuverdienstgrenzen für Rentnerinnen und Rentner

Altersrenten können ab 1. Januar 2023 unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden. Die bisher geltende Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde aufgehoben. Bis Dezember 2022 galt eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro.

11. Ergänzungen beim Arbeitsschutzkontrollgesetz

Ab 2026 müssen mindestens fünf Prozent der in einem Bundesland vorhandenen Betriebe pro Jahr durch die Arbeitsschutzbehörden besichtigt werden. Ab 2023 sind die Landesbehörden und die Unfallversicherungsträger dazu verpflichtet, sich gegenseitig die Besichtigungsdaten aus den Betrieben elektronisch zu übermitteln.

12. Wegestreckenentschädigung Bau

Ab 1. Januar 2023 gibt es die neue Wegestreckenentschädigung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bauunternehmen, die zu ihren Baustellen fahren. Die Baulohn-Änderungen werden in den Lohnprogrammen aufgenommen. Die Wegezeitentschädigung ist nach Kilometern gestaffelt.

Hintergrund – die BG BAU

Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als 3 Millionen Versicherte in rund 580.000 Betrieben und ca. 58.000 privaten Bauvorhaben.

  Quelle: https://www.bgbau.de/die-bg-bau/presse/presseportal/pressemitteilung/was-gibt-es-neues-2023-das-sollten-sie-wissen


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