BDE kritisiert steigende Risiken und Mehraufwände für die Auftragnehmer
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. hat seine Mitglieder in Berlin in einer Informationsveranstaltung zum Thema „Verpackungsentsorgung – Ausschreibungsrunde 2013 der Dualen Systeme“ über die neuen Ausschreibungsbedingungen informiert. Von Seiten des BDE und den anwesenden Unternehmen sowie in den Ausführungen des Verpackungsexperten Rechtsanwalt Markus Figgen wurde kritisiert, dass die Ausschreibungsbedingungen erneut zu Lasten der Entsorgungsfirmen verschärft worden sind. Die Änderungen betreffen nicht nur die gestiegenen Anforderungen an Umschlag und Übergabe insbesondere bei der Glaserfassung. Auch wachse durch die Vielzahl unterschiedlicher Verträge der zu betreibende administrative Aufwand für die Betriebe erheblich.
Foto: www.bde-berlin.org
BDE-Geschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen: „Die von den Systemen freundlicherweise zur Verfügung gestellte Vergleichsversion ist leider nicht in allen Punkten vollständig und die Anlagen sind ebenfalls unterschiedlich. Von daher kommen die Ausschreibungsteilnehmer bedauerlicherweise nicht umhin, alle Verträge einzeln zu analysieren“.
Zu beachten sind auch die gestiegenen Nachweis- und Mitteilungspflichten. Dazu zählt auch, dass keine Entsorgungsnachweise aus der Erfassung einem Dritten im Rahmen von Branchenlösungen oder Eigenrücknahme zur Verfügung gestellt werden dürfen. Die Entsorgungsunternehmen müssen immer mehr Mengendaten zur Verfügung stellen und umfassende Mitteilungen zu Abfuhrterminen und zur spezifischen Ausgestaltung der Erfassungssysteme preisgeben.
Dr. Andreas Bruckschen kommt zu dem Fazit: „Erneut werden die Ausschreibungsbedingungen komplexer, aufwändiger und unübersichtlicher. Einer verbesserten Kooperation im Interesse einer zukunftsfähigen Verpackungsentsorgung dient das nicht“. |