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Aus Referentenentwurf wird Prüfauftrag

28.07.2022

Die Proteste der Baubranche gegen die digitale Aufzeichnungspflicht waren erfolgreich


Ab dem 01. Oktober sollten Mitarbeiter der Bauwirtschaft täglich ihre Arbeitszeiten digital erfassen. So sah es ein Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium vor. Ein auf diesen Entwurf folgender Protest der Verbände war erfolgreich: der Gesetzesvorschlag wurde zunächst gestoppt.


Der Referentenentwurf


Der Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium zu den Änderungen bei Minijobs enthält auch neue, verschärfte Vorgaben zur Erfassung der Arbeitszeit für elf Branchen. Arbeitsbeginn, -ende und -dauer sollen künftig "unverzüglich und manipulationssicher elektronisch dokumentiert werden".


Die Neuregelung ist bereits für 1. Oktober 2022 vorgesehen. Betroffen wären beschäftigungsintensive Branchen wie das Baugewerbe, das Gastgewerbe, Gebäudereiniger oder Wach- und Sicherheitsdienste. Der Protest aus der Bauwirtschaft war groß.


Das Problem der Bauwirtschaft


Die Betriebe der Bauwirtschaft zum Beispiel sind bereits heute verpflichtet, täglich Arbeitszeiten zu erfassen. Das müssen sie aber nicht zwingend digital tun, die Papierform ist auch möglich, und sie haben sieben Tage Zeit, um die Dokumentation für mögliche Kontrollen durch den Zoll zu erstellen.


Die Forderung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nach einer täglichen digitalen Aufzeichnung sei "praxisfern", kritisierten Bauverbände. Die Regelung sei für mobil eingesetzte Arbeiter auf Baustellen oder bei Arbeiten in privaten Haushalten in großen Teilen nicht praktikabel.
"Auch die Bürokratiekosten für die Betriebe stiegen damit deutlich an, dabei hatte die Regierung versprochen, die Betriebe von Bürokratie zu entlasten. Das ist nicht hinnehmbar", berichtet der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Marcus Nachbauer.


Auch Dachdecker,- Klempner- und Zimmerermeister Dirk Bollwerk, Präsident des Zentralverbandes des Dachdeckerhandwerks (ZVDH), fragt sich, wie man eine solche Vorschrift in der Praxis umsetzten sollte. Die Arbeiten im Dachdeckerhandwerk würden oft an wechselnden Orten durchgeführt, sogenannten Tagesbaustellen, die auch direkt von zu Hause angefahren werden.


"Damit fallen fest installierte Geräte zur Zeiterfassung schon Mal weg. Also müssten alle Mitarbeiter mit mobilen Zeiterfassungsgeräten ausgestattet werden, um den Vorgaben gerecht zu werden", so Bollwerk.
Für die Betriebe der Bauwirtschaft würde eine solche Vorschrift, würde sie doch kommen, ein Mehr an Kosten und Bürokratie bedeuten. "Gerade aber hatte uns die Ampelkoalition versprochen, kleinere Betriebe hier zu entlasten!" so der Unternehmer aus Rees-Haldern am Niederrhein.


Erfolgreicher Protest


Der Protest des Bundesverbandes mit der Bundesvereinigung Bauwirtschaft hat offensichtlich Wirkung gezeigt: Wie der Bundesverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz berichtet, wurde der Gesetzesvorschlag zur Einführung einer elektronischen und "manipulationssicheren" Arbeitszeiterfassung zunächst gestoppt. Übrig geblieben sei ein "Prüfauftrag".


Es wäre absolut "praxisfern", wenn die Arbeitszeit sofort erfasst werden sollen, so der Unternehmer und Verbandspräsident. Die Arbeitgeber hätten dann keine Korrekturmöglichkeit und eine Kontrolle mehr. "Und was passiert mit vergessenen Meldungen oder mit Falschmeldungen?", fragt Bollwerk.
Die Forderung der Bauwirtschaft an das Bundesarbeitsministerium, den Referentenentwurf zurückzunehmen und zu korrigieren, war offenbar erfolgreich. Wie die Verbände aus Regierungskreisen erfahren haben, habe insbesondere der Koalitionspartner FDP auf die Proteste aus der Bau- und Ausbauwirtschaft hin interveniert. Man werde die Erfüllung des Prüfauftrages "kritisch und wachsam begleiten".

  Quelle: www.handwerksblatt.de


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