zurück

Arbeitsstättenrichtlinien gelten nicht mehr

13.05.2013

Expertentipp für kommunale Bauherren / öffentliche Auftraggeber

Die Arbeitsstättenrichtlinien gelten seit Ende 2012 nicht mehr. Trotzdem planen immer noch Architekten nach den alten Regeln, beobachtet die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). So sinnvoll die Richtlinien im Bereich der Arbeitssicherheit waren, so unnötig waren in den vergangenen Jahren die strikten Vorgaben beispielsweise für eine bestimmte Anzahl von Duschen oder WC´s pro Mitarbeiter. Heute gilt: Alles muss in „ausreichendem“ Maß vorhanden sein. Was „ausreichend“ ist, das muss der Bauherr festlegen und gegebenenfalls mit seinem Betriebsrat aushandeln.

  Quelle: www.arge-baurecht.com


Gratis Gastzugang

Submissions-Anzeiger | Tageszeitung-Ad

Aktuelles
Seminarangebot

Baurecht- und Vergabeseminare