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Abfallwirtschaftsplan des Umweltministeriums weist auf Deponiemangel und Entsorgungsunsicherheit für Bauabfälle hin

16.07.2021

Die Weichen in Hessen müssen neu gestellt werden

Das Umweltministerium hat erkannt, welche Bedeutung die Entsorgung von mineralischen Bauabfällen in Hessen hat“, kommentiert Rainer von Borstel, Hauptgeschäftsführer des Verbands baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. (VbU), den vom hessischen Umweltministerium vorgelegten Entwurf eines Abfallwirtschaftsplans. Der Plan kommt zu dem Schluss, dass die Entsorgungssicherheit der Bauabfälle, die um ein Vielfaches höher sind als die Abfälle aus privaten Haushalten, in Gefahr ist. Grund dafür ist ein Mangel an Deponien.

Im Abfallwirtschaftsplan beschreibt das Umweltministerium die aktuelle Situation der hessischen Abfallwirtschaft. Darin bewertet es die Lage im Hinblick auf die klimapolitischen Zielsetzungen des Landes als unbefriedigend. Die für Erdaushub und Bauschutt nötigen Ablagerungsorte (Auf- und Verfüllungen bis hin zu Deponien) sind längst nicht mehr in jedem Landkreis verfügbar. Dies führt dazu, dass vor allem Bodenaushub über weite Strecken transportiert wird. Die Folgen (Transport, Stau, CO²-Ausstoß, Lärm) belasten Bürger, Bauunternehmen und Politik ebenso wie der immer weiter steigende Aufwand an Personal, Zeit und Kosten.

„Aus dem Abfallwirtschaftsplan müssen Politik, Kommunen und Wirtschaft jetzt die richtigen Schlüsse ziehen, um Kostensteigerungen zu vermeiden, Ressourcen zu schonen und den CO²-Ausstoß nachhaltig zu reduzieren“, so von Borstel weiter.

gebrochenes Material aus einem Gebäudeabbruch.JPG

Foto: Hartmut Schwieger, VbU Hessen

Zunächst sollte sich die Landesregierung an die im Abfallwirtschaftsplan enthaltenen Bekenntnisse zum (verstärkten) Einsatz von Recycling-Material, z. B. im Straßen- und Wegebau wie auch im Betonbau, halten. Dies ist wichtig und dringend nötig, damit mehr verwertet und weniger entsorgt werden muss.

Außerdem müsse sich die Ausschreibungspraxis der öffentlichen Hand ändern. Statt „Naturmaterial, wie z. B. Basaltschotter“ auszuschreiben, braucht es Ausschreibungstexte, die Recycling-Material bei gleicher technischer und umwelttechnischer Eignung zulassen oder gar vorziehen. In der heutigen Praxis wird regelmäßig der Einsatz von Naturmaterial vorgeschrieben. Recycling-Baustoffe und Nebenangebote werden dagegen ausgeschlossen. Mit weniger Entsorgung und ortsnahen Recyclingmöglichkeiten könnten nachhaltig Transporte und, damit verbunden, der Ausstoß von CO² deutlich verringert werden.

Des Weiteren müssen die Bedingungen für Lagerung, Verwertung und Entsorgung verbessert werden: Erdaushub – z. B. aus der Kanal- und Straßensanierung – vor Ort wieder einzubauen, ist aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse und Zeitvorgaben meist nicht möglich. Ortsnahe Bereitstellungsflächen (Sammelplätze), z. B. auf kommunal bereitgestellten Flächen könnten helfen, aufwendige Beprobungsverfahren zu vereinfachen und Wiedereinbau- und Entsorgung gezielt zu steuern. Das kann für Kommunen zu erheblichen Kosteneinsparungen führen.

  Quelle: www.bgvht.de


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